Datenschutz

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise in Ergänzung zu den Oben genannten Firmendaten die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat:

 

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:

Die Firmen der Martens & Prahl Gruppe vermitteln Versicherungs-, Altersvorsorge- und ähnlichen Verträge. Hauptzweck der Datenverarbeitung ist daher die Beratung, der Vergleich und die Vermittlung von Versicherungen. Nebenzwecke der Datenverarbeitung sind die Mandanten-, Handelsvertreter- und Interessentenbetreuung, sowie die Verwaltung von Personalangelegenheiten und die Abrechnung der internen und externen Mitarbeiter bzw. Geschäftspartner.
Hierzu werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Kunden (Adressdaten, Vertragsdaten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, Steuerungsdaten ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind.)
  • Geschäftspartner (i.w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Personaldaten zur Verwaltung von Mitarbeitern und Externen
  • Lieferanten (Adress- und Funktionsdaten) und
  • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen auch soweit es sich dabei um juristische Personen handelt (Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können sind:
  • interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Rechnungswesen, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)
  • Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind (Partner der im Rahmen der unter Punkt 4 bezeichneten Geschäftsprozesse)
  • Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen der o.g. Geschäftsprozesse)
  • Öffentliche Stellen, die ausschließlich (!) Mitarbeiterdaten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
  • Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Mitarbeiterdaten)
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.


Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in ihrer jeweils aktuell gültigen, zu verwendenden Fassung. Daten, die nicht der Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden nach Wegfall der beschriebenen Zweckbindung gelöscht.

Datenschutzbeauftragter

Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Thomas Beckmann (Dipl. Inf.)